Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Umzug AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen der Umzugsfirma Sumexia GmbH.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Kunden und der Sumexia GmbH für Transport- und Zusatzleistungen.
Diese AGB sowie die zugehörigen Vertragsdokumente stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Sie ersetzen sämtliche vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen den Parteien.
1. Pflichten der Sumexia GmbH
Die Sumexia GmbH verpflichtet sich, die vom Kunden erteilten Aufträge ordnungsgemäss zu organisieren und mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auszuführen.
Im Bereich der Reinigungsleistungen führt die Sumexia GmbH eine erforderliche Nachreinigung ohne zusätzliche Kosten durch, sofern diese zur vertragsgemässen Erfüllung der vereinbarten Leistung notwendig ist.
Stellt sich am Ausführungstag heraus, dass die vom Kunden gemachten Angaben zu den Objektdaten unrichtig oder unvollständig sind, ist die Sumexia GmbH berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung entsprechend anzupassen. In allen übrigen Fällen besteht kein Anspruch des Kunden auf eine Vertragsanpassung.
2. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, der Sumexia GmbH sämtliche für die ordnungsgemässe Ausführung des Auftrags erforderlichen Angaben vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Insbesondere hat der Kunde zutreffende Informationen zu den Objektdaten, Zugangsverhältnissen, örtlichen Gegebenheiten sowie zu allfälligen Besonderheiten oder Risiken mitzuteilen.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Zugang zum Leistungsort zum vereinbarten Zeitpunkt uneingeschränkt möglich ist und die Voraussetzungen für die Leistungserbringung gegeben sind. Verzögerungen oder Mehraufwände infolge unzureichender Mitwirkung des Kunden gehen zu dessen Lasten.
Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung fristgerecht gemäss den vertraglichen Vereinbarungen zu bezahlen.
Unterlässt der Kunde seine Mitwirkungspflichten oder macht er unrichtige oder unvollständige Angaben, ist die Sumexia GmbH berechtigt, die daraus entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen oder den Vertrag entsprechend anzupassen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
3. Preise
Die Preise werden entweder als Pauschalpreise oder nach effektivem Aufwand berechnet. Massgebend sind ausschliesslich die im jeweiligen Vertrag oder in der schriftlichen Offerte ausgewiesenen Preise.
Zusätzliche Leistungen oder Mehraufwände, die nicht in der Offerte enthalten sind, werden nach Aufwand zu den vereinbarten Ansätzen in Rechnung gestellt.
Preisangaben verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
4. Leistungsumfang der Reinigung (Pauschalpreis)
Im vereinbarten Pauschalpreis sind folgende Reinigungsleistungen inbegriffen:
- Grundreinigung der Küche, einschliesslich Dampfabzug, Backofen, Kühlschrank, Küchenschränke und vergleichbarer Einrichtungen.
- Reinigung, Entkalkung, Desinfektion und Politur der Badezimmer und Sanitäranlagen, einschliesslich der Reinigung der Fugen.
- Reinigung und Politur der Fenstergläser innen und aussen sowie der Fensterrahmen, Fenstersimse, Vorhangleisten und Lamellenstoren.
- Reinigung von Türen, Türrahmen, Türgriffen, Einbauschränken, Leisten, Lichtschaltern, Steckdosen, Radiatoren sowie Bodenflächen.
- Reinigung von Waschmaschine und Tumbler, Balkon, Sonnenstore, Keller, Estrich und Briefkasten.
4.1. Nicht im Pauschalpreis enthaltene Leistungen
Nicht im Pauschalpreis inbegriffen und separat zu vergüten sind insbesondere:
- Reinigung von Terrassen mittels Hochdruck.
- Schliessen von Bohrlöchern durch Ausgipsen.
- Entfernung von Flecken oder Verunreinigungen an Wänden.
- Shampoonieren von Teppichen.
- Spezialreinigungen, insbesondere das Polieren von Stein- und Parkettböden, vertiefte Fugenreinigungen sowie die Reinigung spezieller Anbauten, wie beispielsweise Wintergärten.
5. Bezahlung
Für Aufträge innerhalb der Schweiz ist der Rechnungsbetrag unmittelbar nach Beendigung des Auftrags am Zielort in bar direkt dem Teamleiter zu bezahlen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Bei Zahlungsverzug ist die Sumexia GmbH berechtigt, Verzugszinsen sowie Mahn- und Inkassokosten gemäss gesetzlichen Bestimmungen in Rechnung zu stellen.
6. Versicherung
Die Sumexia GmbH verfügt über eine betriebliche Haftpflichtversicherung bei einer in der Schweiz zugelassenen Versicherungsgesellschaft.
Diese Versicherung deckt Schäden ab, die im Zusammenhang mit der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen, soweit die Sumexia GmbH dafür haftbar ist.
7. Haftung
Die Sumexia GmbH haftet ausschliesslich für Schäden, die nachweislich durch fahrlässiges Verhalten ihres Personals im Rahmen der Leistungserbringung verursacht wurden.
Für Schäden infolge höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse oder unzureichender Mitwirkung des Kunden übernimmt die Sumexia GmbH keine Haftung.
Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8. Rücktritt des Auftraggebers / Annulation
Ein Rücktritt von einem bereits erteilten Auftrag (insbesondere Umzug, Reinigung oder Entsorgung) hat schriftlich zu erfolgen.
Bei einer Annulation bis 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin ist eine Bearbeitungsgebühr von CHF 300.– geschuldet.
Bei einer Annulation bis 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin sind 50% des vereinbarten Pauschalpreises bzw. der geschätzten Kosten geschuldet.
Bei einer Annulation bis 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin sind 80% des vereinbarten Pauschalpreises bzw. der geschätzten Kosten geschuldet.
Bei einer Annulation weniger als 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin ist der volle Pauschalpreis bzw. die vollen geschätzten Kosten geschuldet.
9. Rücktritt des Auftragnehmers
Die Sumexia GmbH ist berechtigt, aus wichtigen organisatorischen Gründen bis spätestens 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurückzutreten.
In diesem Fall wird dem Kunden eine bereits geleistete Zahlung vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Besondere Vereinbarungen
Besondere Vereinbarungen oder Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart und von beiden Parteien bestätigt wurden.
11. Arbeitsaufwand
Der Mindestarbeitsaufwand beträgt für sämtliche Aufträge drei (3) Stunden. Dieser Mindestaufwand wird unabhängig vom tatsächlichen Aufwand verrechnet.
Der Aufwand wird nach effektiv geleisteten Stunden abgerechnet, sofern nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart wurde.
12. Mängelrüge
Der Kunde ist verpflichtet, das Frachtgut unmittelbar nach dem Abladen am Bestimmungsort zu überprüfen. Offene Mängel sind sofort, verdeckte Mängel spätestens innert 3 Kalendertagen schriftlich zu melden.
Unterlässt der Kunde die fristgerechte Mängelrüge, gilt die Leistung als genehmigt.
13. Datenschutz
Die Sumexia GmbH bearbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich im Einklang mit den anwendbaren Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzrechts.
Daten werden nur soweit bearbeitet, wie dies für die Erfüllung des Vertrags erforderlich ist oder eine gesetzliche Grundlage dies erlaubt.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Sumexia GmbH ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Wohlen AG, soweit keine zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände zur Anwendung kommen.
15. Gültigkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten per Februar 2026 in Kraft und gelten bis zur Veröffentlichung einer neuen, aktualisierten Version.
Wohlen AG, Februar 2026. Alle Rechte vorbehalten.